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Hebammenhilfe

Hebammenhilfe nach §24d SGB V kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen der Hebammenhilfe entsprechend der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung. Bei privater Kasse solltest du am Besten vorab nachfragen. 

Hebammen-

sprechstunde

In einem ersten Gespräch möchte ich dich (und wenn du möchtest auch deinen Partner) gern persönlich kennenlernen.

 

Ich nehme mir die Zeit, auf alle Fragen einzugehen und wir besprechen deine Vorstellungen zur weiteren Betreuung.

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Individuelle Hilfe erhältst du, wenn dich Unannehmlichkeiten, wie z.B. Übelkeit, Sodbrennen oder Rückenbeschwerden plagen .

In den letzten Wochen vor der Geburt können wir über die bevorstehende Geburt sprechen.

Hausbesuche im

Wochenbett

Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder nach ambulanter Geburt komme ich täglich und später individuell zu dir nach Hause, um dir mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

 

Dabei kontrolliere ich Rückbildung und Wundheilung bei dir, unterstütze dich bei der Säuglingspflege, dem Stillen oder der Ernährung deines Kindes. Ich bin für dich da, bis du keine Sorgen mehr hast.

Hebamme Aue Schneeberg

Telefonische

Beratung

Bei Unsicherheiten und aufkommenden Fragen im Verlauf deiner Schwangerschaft habe ich stets ein offenes Ohr.

 

Bitte habe Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen  die Beratung per SMS und, WhatsApp nicht möglich ist.

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